Rechtsprechung
RG, 28.02.1898 - II 327/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zulässigkeit der Klage eines Jagdpächters gegenüber demjenigen, der seinerseits das Jagdrecht für dieselbe Zeit und in demselben Bezirke in Anspruch nimmt, auf Feststellung, daß diesem das Recht zur Ausübung der Jagd nicht zustehe? 2. Formelle Erfordernisse der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 08.02.1898 - II 327/97
- RG, 28.02.1898 - II 327/97
Papierfundstellen
- RGZ 41, 345
Rechtsprechung
RG, 08.02.1898 - Rep. II. 327/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zulässigkeit der Klage eines Jagdpächters gegenüber demjenigen, der seinerseits das Jagdrecht für dieselbe Zeit und in demselben Bezirke in Anspruch nimmt, auf Feststellung, daß diesem das Recht zur Ausübung der Jagd nicht zustehe?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 08.02.1898 - Rep. II. 327/97
- RG, 28.02.1898 - II 327/97
Papierfundstellen
- RGZ 41, 345
- RGZ 41, 355
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 16.12.1890 - II 273/90
Gerichtsstand des Vermögens und des Erfüllungsortes.
Auszug aus RG, 08.02.1898 - II 327/97
Der erkennende Senat hat denn auch in einem früheren Falle die Zulässigkeit einer derartigen Feststellungsklage seitens eines Jagdpächters gegen einen anderen, welche die Jagd in demselben Jagdbezirke von verschiedenen Gemeinden angepachtet hatten, unbedenklich zugelassen (vgl. die Entscheidungen Rep. II. 273/90.174/91, auch Rheinisches Archiv Bd. 91 Abt. 1 S. 234 flg.).
- BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 21/91
Feststellungsklage bei Streit zweier Forderungsprätendenten
Es ist anerkannt, daß hierdurch ein Rechtsverhältnis geschaffen wird, das grundsätzlich der Feststellung auf dem Wege der Klage nach § 256 ZPO fähig ist, und daß der Kläger an der Feststellung der fehlenden Berechtigung des anderen Forderungsprätendenten ein rechtliches Interesse besitzt (RGZ 41, 345, 347; 98, 143, 145; BGH…, Urteil vom 29. Juni 1987 - II ZR 198/76 = NJW-RR 1987, 1439 unter 2 = BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 7).